AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
- Die nachfolgenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr des Unternehmens “Connie Scharf Photography” – nachfolgend Fotografin genannt.
- Wird den AGB nicht umgehend wiedersprochen, gelten sie als anerkannt. Eine Abweichung durch Sonderabsprachen bedarf der ausdrücklichen Schriftform.
- Die AGB betreffen alle von der Fotografin erstellten Produkte, wie z.B. Bilddatein, Negative, Abzüge, Drucke, Videos, etc., gleich auf welchem Medium und in welcher technischen Form sie erstellt wurden oder vorliegen. Sie werden künftig unter dem Begriff “Fotos” zusammengefasst.
II. Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Fotos gemäß des Urheberrechtsgesetzes zu.
- Die von der Fotografin erstellten Fotos sind nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
- Werden von der Fotografin die Nutzungsrechte übertragen, so handelt es sich dabei – falls nicht ausdrücklich anders vereinbart – immer um das einfache Nutzungsrecht. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
- Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an die Fotografin über.
- Eine Bearbeitung, Umgestaltung oder sonstige Veränderung der Fotos durch den Auftraggeber ist nicht gestattet.
- Enthalten die Fotos ein Logo zur Namensnennung der Fotografin darf dies unter keinen Umständen entfernt werden.
III. Vergütung und Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Pauschale oder Stundensatz festgelegt. Nebenkosten sind in den Pauschalen enthalten oder bedürfen im Vorfeld der gesonderten Nennung.
- Bei Vertragsschluss wird eine erste Zahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises berechnet, die innerhalb von 7 Tagen ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
- Die Übergabe der Fotos erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars.
IV. Haftung und Gewährleistung
- Die Fotografin verpflichtet sich mit größtmöglicher Achtsamkeit zu handeln und die ihr zur Verwendung überlassenen Gegenstände sorgfältig zu behandeln.
- Eventuelle Schadenersatzansprüche können nur bei grob fahrlässigem Verhalten oder Vorsatz geltend gemacht werden.
- Bei Absage eines Shootings durch den Auftraggeber bis vierzehn Tage vor dem Termin sind 50% des vereinbarten Honorars zu entrichten. Bei kurzfristigerer Absage unter vierzehn Tagen wird der volle Betrag fällig. In Krankheitsfällen am Shootingtag kann unter Vorlage eines ärztlichen Attests ein neuer Termin vereinbart werden.
- Muss seitens der Fotografin eine Absage erfolgen, erfolgt keine Rechnungsstellung. Ein neuer Termin kann zeitnah vereinbart werden.
V. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz der Fotografin Connie Scharf Photography. Gerichtstand ist Montabaur.